AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geschäftsgegenstand


Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften.


2. Vertraulichkeit und Weiterreichung


Der Inhalt unserer Angebote ist vertraulich und nur für den Auftraggeber bzw. den Empfänger bestimmt. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte kann zu Schadensersatzansprüchen bis zur Höhe der uns insgesamt entgangenen Provision führen.


3. Gelegenheit zum Vertragsabschluss


Eine von uns mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluss gilt grundsätzlich als bisher unbekannt, sofern Sie als Vertragspartner nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich unter Angabe Ihrer Informationsquelle widersprechen.


4. Entstehung des Provisionsanspruchs


Unser Provisionsanspruch entsteht erst dann, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Zur Entstehung des Anspruchs genügt der Nachweis der Gelegenheit des Vertragsabschlusses, selbst wenn wir nicht direkt/ persönlich bei Vertragsabschuss mitwirkend sind. Ein entstandener Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht bzw. aufgehoben wird aus dem Grunde, den der uns provisionspflichtige Vertragspartner zu vertreten hat. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn


a. der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichend sind.

b. ein Vertrag binnen 36 Monaten über ein anderes oder weiteres Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.

c. an Stelle des ursprünglich erteilten Auftrags binnen 36 Monaten ein anderes zeitlich und wirtschaftlich zusammenhängendes Rechtsgeschäft zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete, Einräumung eines Vorkaufsrechts).


5. Pflichten des Auftraggebers


Unsere Auftraggeber sind verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages brauchen, vollständig und richtig zu erteilen. Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss, ersatzweise haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.


6. Tätigwerden für Dritte


Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner tätig zu werden und Gebühren zu vereinbaren.


7. Provisionssätze


Die Provision für Nachweis und/oder Vermittlung ist fällig und zahlbar bei Abschluss des Vertrages über das Objekt. Sie beträgt im Erfolgsfall, wenn im Angebot nicht anders ausgewiesen, für Käufer, Mieter, Pächter bzw. Begünstigten:


a) Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz 4 % (4,76 % inkl. der gesetzlichen MwSt.) des notariell beurkundeten Gesamtkaufpreises zahlbar durch den Auftraggeber.


b) Bei Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen richtet sich die Höhe der Provision nach der vereinbarten Vertragslaufzeit und Miethöhe. Wenn im Exposé nicht anders vermerkt, erfolgt die Berechnung der Provisionshöhe nach folgenden Bestimmungen:


• Bei Vertragslaufzeiten von weniger als 3 Jahren das 3,0-fache einer Monatsmiete zahlbar durch den Auftraggeber.

• Bei Vertragslaufzeiten ab 3 Jahren das 4,0-fache einer Monatsmiete zahlbar durch den Auftraggeber.

•Wird für den Mieter ein einseitiges Options- oder Sonderkündigungsrecht vertraglich vereinbart, so erhöht sich unser Provisionsanspruch um eine weitere Monatsmiete, unabhängig von der Anzahl der vereinbarten Options- oder Sonderkündigungsrechte und vorstehenden Provisionssätzen.

•Optionen verlängern die Berechnungsgrundlage für die Vertragslaufzeiten entsprechend und zählen somit wie Vertragslaufzeiten. Als Monatsmiete gilt die durchschnittliche, monatliche Nettokaltmiete sämtlicher Flächen inkl. Stellplätzen, Archivflächen etc. Ersatzweise wird im Falle der Vereinbarung einer Pauschalmiete inkl. der Nebenkosten selbige zur Berechnung der Provisionshöhe herangezogen. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit einschließlich der Optionszeit berechnet.


c) Bei Geschäftsexistenzen sind vom Übernehmer die unter a) bzw. b) genannten Provisionen, sowie eine Provision in Höhe von 6% der vereinbarten Abstandssumme bzw. des Firmenwertes durch den Auftraggeberzu zahlen.


d) Für die Vereinbarung eines Ankaufs- oder Vorkaufsrechtes 1,5 % des Kaufwertes. Ist die Höhe des Kaufwertes nicht fixiert, wird der 15-fache Jahresmietwert zugrunde gelegt. Für die Vereinbarung eines Vormietrechtes 1,5% des Mietzinses für die Vertragsdauer, mindestens jedoch für 3 Jahre und höchstens für 10 Jahre.


Allen genannten Provisionssätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Fällige Provisionsbeträge, die 2 Wochen nach Entstehung noch nicht beglichen sind, werden von da an mit 1% monatlich verzinst.


8. Haftungsausschluss


Unsere Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Bei aller gebotenen Sorgfalt können wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen, da die Angebote auf den Angaben Dritter beruhen. Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Zwischenverwertung bleibt ausdrücklich vorbehalten.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Als Erfüllungsstand und Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, Köln.


10. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.  An die Stelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

 



Stand 01/ 2018